Errichtung von Windenergieanlagen (Teil 1)
Großes Misstrauen in der Bürgerschaft
Am Dienstag fand in Witterda eine Einwohnerversammlung statt, die u.a. die Errichtung von Windenergieanlagen thematisierte. Initiiert hatte der Gemeinderat, dass der Windparkbetreiber UKA, der nach eigenen Angaben bereits seit 2015 im Gebiet aktiv ist, die Bürger über den aktuellen Stand und die Vorzüge der Errichtung von Windenergieanlagen informiert.
Dem vorausgegangen war eine Gemeinderatssitzung, in der ursprünglich ein Beschluss für oder gegen eine Beteiligung der Gemeinde an den Planungen gefasst werden sollte. Im genauen Wortlaut: Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Witterda als sachlicher Teilflächennutzungsplan gemäß §5 (2b) BauGB zur Steuerung von Standorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen. Dieser Beschluss ist in der Gemeinderatssitzung vom ?? zunächst vertagt, am Dienstag Abend dann aber gefasst worden.
Drei Vertreter des Windparkbetreibers UKA präsentierten erwartbar die Vorteile der Errichtung von Windenergieanlagen, zu denen u.a. ermäßigte Stromtarife für die Bürger, die monetäre Unterstützung von Vereinen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Gelder für die Kommune gehören. Letztere – die Erlösbeteiligung betroffener Gemeinden – ist gesetzlich determiniert und beträgt 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde pro Jahr. Den genauen Gesetzestext findet man hier: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html. Der definiert: „Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2 500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet.“*
Eine Beispielrechnung, die von UKA präsentiert wurde, wies aus, dass 24.000 bis 27.000 € pro Jahr gezahlt werden könnten, vorausgesetzt, drei Windkraftanlagen entstünden in der Gemarkung Witterda und würden die Ortslage in dem genannten Radius von 2,5 km betreffen. Auch die Kombination mit Landesförderprogrammen wurde als Vorzug genannt.
Derzeit allerdings besteht kein Baurecht zur Errichtung von Windenergieanlagen, denn der geplante Bereich am Walschberg ist nicht als sog. Vorranggebiet für Windenergie in der geltenden Regionalplanung ausgewiesen.
Dennoch optimistisch zeigte sich Robert Grundmann von UKA, dass die derzeit gültige Regionalplanung den bereits anhängigen Klagen nicht standhalten wird. Sie sei mit Formfehlern behaftet und könnte ‚kippen‘. In diesem Falle würde Baurecht entstehen, einen dann möglichen Baubeginn prognostizierte er für 2024/2025.
Viele Fragen stellten die Bürger und sie zeigten sich wenig überzeugt von den präsentierten Vorteilen. Eines der wichtigsten Argumente: Der Naherholungswert, den Witterda vor den Toren der Landeshauptstadt hat, würde geopfert einschließlich der für den Ort so prägenden schönen Aussicht. Auch der Wertverlust der Immobilien, ebenso gesundheitliche Einschränkungen wurden thematisiert. Die Frage, wer denn die Kosten des Rückbaus trägt, wenn z.B. wie oft üblich die Windkraftanlagen weiterverkauft würden, konnte nicht zur Zufriedenheit beantwortet werden. Bürger verwiesen u.a. darauf, dass die gebildeten Rücklagen der Windparkerrichter nicht ausreichen könnten.
Für Witterda, Elxleben und Walschleben hat sich bereits eine Bürgerinitiative gebildet. Ulrike Söldner präsentierte rund 2.000 Unterschriften von Bürgern, die sich bereits jetzt eindeutig gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Dreieck zwischen Witterda, Walschleben und Elxleben positionieren. „Im Februar haben wir erstmals Kenntnis bekommen durch den Flyer (Infoblatt der Gemeinden Witterda, Walschleben und Elxleben, Anm. der Red.) Dann sind wir gestartet, um die Menschen zu befragen. Die Rückmeldung war eindeutig. (…) Es gibt großes Misstrauen in der Bürgerschaft. Wir haben Landbesitzer gefunden, die nicht käuflich waren. Der Ort zeigt Einigkeit wie lange nicht. (…) Wir sind gern bereit, an der Seite der Gemeinde zu stehen, Energiekonzepte zu entwickeln. Das fordern wir auch ein.“
Im Anschluss referierte Physiker Dieter Böhme vom Landesverband Vernunftkraft Thüringen. Er benannte viele Details, die wir späterhin noch beleuchten werden. Wir werden – ähnlich wie zum Hochwasserschutz – detailliert weiter berichten unter Berücksichtigung der relevanten Aspekte.
*Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021)
§ 6 Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau
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